Way Point     N45° 49’ 80,9” - E10° 51’ 16,6”
Ita - Eng - Deu


Hausordnung

VORAUSSETZUNG: Im Rahmen der West Garda Marina gilt folgende Hausordnung und auch das Personal ist strikt gehalten, sie zu befolgen. Die Benutzer sind ebenfalls dazu verpflichtet. Etwaige Reklamationen und Anmerkungen werden an die Direktion gerichtet.

1 - Bei Hafeneinfahrt und -ausfahrt dürfen die Boote 2 Knoten Geschwindigkeit nicht überschreiten und müssen die Verkehrsvorschriften befolgen, um Stöße zu meiden.

2 - Ankern im Hafen ist verboten.

3 - Die Boote müssen angemessen verankert werden, um alle Witterungsbedingungen bestehen zu können. Sie müssen die ihnen zugewiesene Unterbringungsstelle einhalten. Bei Änderungen aufgrund von betriebsinternen Bedürfnissen werden die Betreffenden sofort informiert.

4 - Im Hafen dürfen Boots – WC mit direktem Abfluss nach außer nicht benutzt werden. Ebenfalls verboten ist das Auslaufen von Schmutzwasser (Kielraumreinigung usw.), Kohlenwasserstoffen und Müll. Feste oder flüssige Abfälle müssen in passende Behälter untergebracht werden.

5 - Bootsübernachtungen außerhalb der Marina oder Aus- und/oder Einfahren zwischen 24:00 und 7:00 Uhr müssen vorher dem Büro oder dem Hafenleiter gemeldet werden sodass man Auskünfte über den Alarmanlage bekommen wird.

6 - Beim Treideln und Stapellauf muss vorher dem Hafenpersonal der Coupon, im Büro erhältlich, vorgelegt werden. Bei telefonischer Anfrage wird der Coupon im Büro ausgestellt und dem Benutzer bei seiner Ankunft in West Garda Marina ausgehändigt.

7 - Beim Treideln/Stapellauf bzw. Verlagerung des Bootes oder Bootsverschiebung auf den Boden darf niemand im Boot verbleiben oder sich in Manöverumgebung aufhalten. Benutzer oder Dritte dürfen o.g. Vorgänge keinesfalls selbst ausführen.

8 - Werkstatt, Halle, Batterieraum und alle anderen Arbeitsräume dürfen vom Benutzer nicht betreten werden. Er darf auch nicht Ausrüstungen und Maschinen, die dort untergebracht sind oder der Gesellschaft gehören, benutzen.

9 - In der Halle sowie in den Lagerräumen von Schmiermitteln, entzündbaren und explosionsgefährdeten Stoffen ist Rauchen verboten.

10 - Die Zugangsberechtigung zu den Liegeplätzen (nur für die unbedingt erforderliche Zeit, jedoch nicht Samstags, Sonntags und Freitags besteht nur bei: a) Fahrzeug, das einfahrende/ausfahrende Boote abschleppt; b)Be – und Enladen . Die Zugangserlaubnis muss im Büro angefragt werden.

11 - Im Gelände der West Garda Marina ist jede Art von Fischfang verboten (Dekret des regionalen Ausschusses der Lombardei N. 25674 vom 4.09.1979). Aus Sicherheitsgründen ist Badebetrieb auch verboten.

12 - Der Benutzer darf das eigene Auto auf dem Parkplatz innerhalb der weißen Linien abstellen. Die Gesellschaft haftet jedoch nicht bei eventuellen Diebstählen, Schäden usw., die eintreten sollten. Außerdem verpflichtet sich die Gesellschaft, die unregelmäßig geparkten Autos abzuschleppen, bei Belastung des Inhabers mit den Kosten.